Gerade im Raum Koblenz ist dieses Risiko in den vergangenen Jahren gewachsen. Die Bodenrichtwerte sind vielerorts deutlich gestiegen, während der bauliche Zustand älterer Bestandsimmobilien in der typisierten Bewertung des Finanzamts kaum Berücksichtigung findet. In diesem Beitrag erläutern wir, wie das Finanzamt geerbte Immobilien bewertet, welche Unterlagen es verlangt und wie Sie einen niedrigeren Wert nachweisen können. Einen Überblick über die regionale Marktlage finden Sie zusätzlich in unserer Analyse zum Immobilienmarkt in Koblenz.
Erbschaftsteuer bei Immobilien: Warum der Wert über die Steuerlast entscheidet
Die Erbschaftsteuer bemisst sich nach dem Wert des Erwerbs, abzüglich der persönlichen Freibeträge. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro, Enkel von 200.000 Euro. Alles, was darüber liegt, wird nach Steuerklasse und Höhe des Erwerbs versteuert. In der Steuerklasse I beginnen die Sätze bei 7 Prozent und steigen mit dem steuerpflichtigen Betrag an.
Ein Beispiel verdeutlicht die Größenordnung: Ein Kind erbt eine Eigentumswohnung, die das Finanzamt mit 500.000 Euro ansetzt. Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 Euro bleiben 100.000 Euro steuerpflichtig, bei einem Steuersatz von 11 Prozent ergibt das 11.000 Euro Erbschaftsteuer. Setzt das Finanzamt den Wert um 50.000 Euro zu hoch an, erhöht sich die Steuer auf 16.500 Euro. Eine Bewertungsdifferenz von zehn Prozent führt in diesem Fall also zu einer um 5.500 Euro höheren Steuerlast.
Zu beachten ist außerdem: Für das selbst genutzte Familienheim bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen, etwa wenn der überlebende Ehepartner die Immobilie zehn Jahre weiter selbst bewohnt. Für Kinder gilt diese Befreiung nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Die Bewertung der Immobilie wird dennoch durchgeführt, da sie für die Prüfung der Grenzen und für weiteres Nachlassvermögen relevant bleibt. Wie sich die Wertniveaus in der Region entwickelt haben, zeigt unser Überblick zu den aktuellen Immobilienpreisen in Koblenz.
Dieselben Bewertungsregeln gelten im Übrigen bei Schenkungen. Wer eine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, sieht sich denselben Verfahren gegenüber wie ein Erbe.
Wie das Finanzamt den Grundbesitzwert ermittelt
Das Finanzamt bewertet nicht individuell, sondern typisiert nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG). Eine Besichtigung findet in der Regel nicht statt. Welches der drei Verfahren angewendet wird, richtet sich nach Art und Nutzung der Immobilie. Seit 2023 wirken sich zudem die Anpassungen des Jahressteuergesetzes 2022 aus, etwa längere Gesamtnutzungsdauern, veränderte Liegenschaftszinssätze und ein neuer Regionalfaktor. Die Folge: Die ermittelten Werte liegen tendenziell höher als vor der Reform.
Vergleichswertverfahren
Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen ist das Vergleichswertverfahren vorgesehen. Grundlage sind Vergleichspreise oder Vergleichsfaktoren, die die Gutachterausschüsse aus tatsächlichen Kauffällen ableiten. Der individuelle Zustand des geerbten Objekts bleibt dabei weitgehend unberücksichtigt. Ein sanierungsbedürftiges Haus aus den 1960er Jahren wird rechnerisch ähnlich behandelt wie ein modernisiertes Objekt in vergleichbarer Lage.
Sachwertverfahren
Liegen keine belastbaren Vergleichswerte vor, kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz. Es setzt sich aus dem Bodenwert und dem Gebäudesachwert zusammen. Der Bodenwert ergibt sich aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert, weshalb steigende Bodenrichtwerte unmittelbar auf die Steuerlast durchschlagen. Welche Werte in den Koblenzer Stadtteilen aktuell gelten, haben wir in unserem Beitrag zum Bodenrichtwert Koblenz aufbereitet.
Ertragswertverfahren
Vermietete Objekte und Mehrfamilienhäuser werden im Ertragswertverfahren bewertet. Maßgeblich sind die erzielbare Jahresmiete, pauschalierte Bewirtschaftungskosten, der Liegenschaftszinssatz und die Restnutzungsdauer des Gebäudes. Weil das Finanzamt hier mit typisierten Ansätzen arbeitet, weichen die Ergebnisse besonders häufig von der wirtschaftlichen Realität ab, etwa bei langfristig günstig vermieteten Wohnungen oder erhöhtem Instandhaltungsstau. Eine methodisch fundierte Alternative bildet ein Verkehrswertgutachten, das die tatsächlichen Objekteigenschaften abbildet.
Diese Unterlagen und Formulare verlangt das Finanzamt
Zuständig ist das Lagefinanzamt, also das Finanzamt, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Es fordert die Erben zur Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts" auf, ergänzt um die Anlage Grundstück. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat und lässt sich auf begründeten Antrag verlängern. Wird die Erklärung nicht abgegeben, schätzt das Finanzamt. Solche Schätzungen fallen in der Praxis selten zugunsten der Erben aus.
Für eine vollständige Erklärung benötigen Sie im Wesentlichen folgende Nachweise:
- Grundbuchauszug und Flurkarte
- Bauunterlagen, Grundrisse und Baubeschreibung
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Mietverträge und Mietaufstellung bei vermieteten Objekten
- Nachweise über Modernisierungen, Sanierungen und Baumängel
- Angaben zu Rechten und Belastungen, etwa Nießbrauch oder Wegerechte
Erfahrungsgemäß entscheidet die Qualität dieser Angaben maßgeblich über das Ergebnis. Wer Baumängel, Feuchteschäden oder eine überalterte Heizungsanlage nicht dokumentiert, kann sie später nur mit erheblichem Aufwand geltend machen. Eine praktische Übersicht der wichtigsten Dokumente rund um eine Immobilie finden Sie in unserer Zusammenstellung der Unterlagen.
Wert zu hoch angesetzt? So weisen Sie den niedrigeren gemeinen Wert nach
Erben sind an die typisierte Bewertung nicht gebunden. § 198 BewG eröffnet die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Anerkannt werden dafür zwei Wege: ein qualifiziertes Gutachten oder ein tatsächlich erzielter Kaufpreis, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen ist. Wichtig ist die Frist: Gegen den Feststellungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Danach wird der festgestellte Wert bindend.
Welches Gutachten das Finanzamt akzeptiert
Ein Nachweis überzeugt nur, wenn er nachvollziehbar, methodisch korrekt und von einer entsprechend qualifizierten Person erstellt wurde. Die Finanzverwaltung prüft, ob die angewandten Verfahren den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung entsprechen und ob die wertbeeinflussenden Umstände belegt sind. Automatisierte Onlinebewertungen erfüllen diese Anforderungen nicht, wie unser Vergleich Online-Immobilienbewertung und Gutachten zeigt. Auch ein Kurzgutachten ist für steuerliche Zwecke nicht ausgelegt, die Unterschiede erläutern wir unter Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten. Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt erstellen wir ein vollständiges, gerichtsfestes Verkehrswertgutachten bei Erbschaft.
Kosten und wirtschaftlicher Nutzen
Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens richten sich nach Objektart, Umfang und Verwendungszweck. Sie stehen regelmäßig in einem günstigen Verhältnis zur möglichen Steuerersparnis: Bereits eine Wertkorrektur im mittleren fünfstelligen Bereich kann die Gutachtenkosten mehrfach aufwiegen. Wir arbeiten mit transparenter Preisgestaltung und nennen den Preis vor der Beauftragung verbindlich. Eine Einordnung der üblichen Größenordnungen finden Sie unter Was kostet ein Immobiliengutachten.
Typische Fehler im Bewertungsverfahren
Wiederkehrend sehen wir dieselben Ursachen für zu hohe Wertfeststellungen: unterschätzte Bauschäden, fehlerhafte Flächenangaben, nicht berücksichtigte Rechte Dritter und veraltete Annahmen zur Restnutzungsdauer. Welche Fallstricke besonders häufig auftreten, haben wir in unserem Beitrag zu den fünf häufigsten Fehlern bei der Immobilienbewertung zusammengefasst.
Geerbte Immobilie halten, vermieten oder verkaufen
Unabhängig von der steuerlichen Feststellung brauchen Erben einen realistischen Verkehrswert, um überhaupt entscheiden zu können. Besonders in einer Erbengemeinschaft ist er unverzichtbar: Wer Miterben auszahlen möchte, benötigt eine belastbare und von allen Beteiligten akzeptierte Grundlage. Ein neutrales Gutachten verhindert an dieser Stelle Konflikte, die andernfalls bis zur Teilungsversteigerung führen können.
Bleibt die Immobilie im Bestand und wird weiter vermietet, lohnt ein Blick auf die laufende Besteuerung. Mit einem Restnutzungsdauergutachten lässt sich die Abschreibungsdauer eines Gebäudes sachverständig verkürzen, was die jährliche Abschreibung erhöht. Ergänzend sorgt eine Kaufpreisaufteilung für eine sachgerechte Trennung von Boden- und Gebäudeanteil.
Entscheiden sich die Erben für den Verkauf, zahlt sich die Kombination beider Kompetenzen aus. Als zertifizierte Sachverständige mit eigenem Maklerservice bewerten wir zunächst objektiv und vermarkten anschließend auf Basis eines realistischen Preises. Wie wir dabei vorgehen, lesen Sie auf unserer Seite Immobilie verkaufen.
Ihre zertifizierten Sachverständigen für Erbfälle in Koblenz und Umgebung
Beide Geschäftsführer des Sachverständigenbüros H+P sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 von einer anerkannten deutschen Akkreditierungsstelle zertifiziert. Diese Qualifikation zählt zu den höchsten Ausbildungsstufen in der Immobilienbewertung und ist die Grundlage dafür, dass unsere Gutachten gegenüber Finanzämtern und Gerichten Bestand haben. Gerichte, regional tätige Nachlassverwalter und Steuerberater beauftragen uns laufend.
Ein weiterer Vorteil liegt in unserer Arbeitsweise. Viele Sachverständige arbeiten als Einzelkämpfer, wir arbeiten im Team. Das bedeutet kurze Reaktionszeiten, schnelle Terminverfügbarkeit und eingehaltene Fristen. Gerade wenn das Finanzamt eine Frist gesetzt hat, ist dieser Faktor entscheidend. Mehr über unsere Qualifikationen und unseren Anspruch erfahren Sie auf der Seite Über uns.
Tätig sind wir in Koblenz und im gesamten Umland, unter anderem in Neuwied, Lahnstein, Andernach, Bendorf und Mayen, mit Bonn und Mainz als äußeren Grenzen unseres Einsatzgebiets. Diese regionale Verankerung ist bei Erbfällen ein echter Vorteil, denn die Bewertung steht und fällt mit der Kenntnis der örtlichen Marktverhältnisse.
Erbschaftsteuer richtig bewerten lassen
Wer eine Immobilie geerbt hat, sollte die Wertfeststellung des Finanzamts prüfen lassen, bevor die Einspruchsfrist verstreicht. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wie realistisch der angesetzte Wert ist und ob ein Gutachten in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie erhalten eine klare Einschätzung und einen verbindlichen Preis, bevor Sie sich entscheiden.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren zertifizierten Sachverständigen.
📞 0261 89966960
📧 info@sachverstaendigenbuero-hp.de
🔗 Zum Kontaktformular
Über den Autor
Robin Hilgert ist ausgebildeter Immobilienkaufmann (IHK/EBZ), geprüfter Immobilienfachwirt (IHK) und zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012. Seine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrung machen ihn zum Experten für Standardimmobilien.
Weitere Ratgeber-Artikel
Weiterbildungspflicht für Makler soll fallen – Warum Qualifikationen wichtiger denn je sind
Die Immobilienbranche steht vor einer bedeutenden Veränderung: Die seit 2018 bestehende Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter soll im Rahmen eines…
Online-Immobilienbewertung oder professionelle Wertermittlung? Was Eigentümer wirklich wissen müssen
Der Wert Ihrer Immobilie ist eine Zahl, die über große finanzielle Entscheidungen bestimmen kann. Noch nie war es so einfach,…
Immobilie schnell verkaufen: So beschleunigen Sie den Hausverkauf ohne Preiseinbußen
Der Immobilienmarkt im Raum Koblenz befindet sich im Wandel. Steigende Zinsen und eine veränderte Nachfragesituation stellen Eigentümer vor neue Herausforderungen.…