Was plant die Bundesregierung?
Der aktuelle Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht die vollständige Streichung der Weiterbildungspflicht vor, die derzeit 20 Stunden fachliche Fortbildung innerhalb von drei Jahren vorschreibt. Die Begründung: Bürokratieabbau. Entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften sollen aufgehoben werden.
Doch ist diese Regelung wirklich entbehrlich? Die bislang geltende Weiterbildungspflicht wurde 2018 eingeführt – als Reaktion auf fehlende Qualifikationsstandards und zunehmende Schadenersatzforderungen in der Branche. Sie sollte sicherstellen, dass Makler und Verwalter über aktuelles Fachwissen zu rechtlichen Vorgaben, Marktentwicklungen und neuen Anforderungen verfügen.
Massive Kritik aus der Branche – und aus gutem Grund
Zahlreiche immobilienwirtschaftliche Verbände und Verbraucherschutzorganisationen haben sich in einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gegen die Abschaffung ausgesprochen. Die Argumente sind eindeutig:
- Komplexität nimmt zu: Seit 2018 sind durch Energie- und Finanzthemen die Anforderungen an Immobilienprofis erheblich gestiegen. Ein Sachkundenachweis wäre heute wichtiger denn je – stattdessen soll die Weiterbildungspflicht wegfallen.
- Freiwilligkeit reicht nicht: Die Annahme, Unternehmen würden sich freiwillig in ausreichendem Umfang fortbilden, wird von Experten als realitätsfern bezeichnet. Gerade die Pflicht sorgt dafür, dass auch weniger engagierte Marktteilnehmer ihre Qualifikationen auf dem neuesten Stand halten.
- Verbraucherschutz in Gefahr: Immobilientransaktionen betreffen erhebliche Vermögenswerte. Eine spürbare Gefährdung der Qualität in der Immobilienverwaltung bedeutet unabsehbare negative Folgen für Eigentümergemeinschaften und Verbraucher.
- Bürokratieargument greift nicht: Der Aufwand für Nachweise ist minimal. Die Prozesse sind eingespielt, die Qualität der Weiterbildungen hat sich verbessert – warum sollte man aufgeben, was sich bewährt hat?
Christian Osthus, Geschäftsführer des Immobilienverbands Deutschland (IVD), bringt es auf den Punkt: "Vor sieben Jahren lag bereits ein Gesetzentwurf zur Einführung des Sachkundenachweises auf dem Tisch. Daraus wurde ein Minimalkonsens, die Weiterbildungspflicht. Sie nun zu streichen, ist ein Schritt in die völlig falsche Richtung."
Unsere Position: Qualität darf nicht dem Bürokratieabbau geopfert werden
Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige betrachten wir diese Entwicklung mit großer Sorge. Durch unsere persönliche Zertifizierung sind wir, nicht von der Reform betroffen und das ist richtig so!
Am 8. November 2025 nahmen wir beispielsweise am Sachverständigentag des Immobilienverbands Deutschland (IVD) in Köln teil. In ganztägigen Fachvorträgen informierten wir uns über aktuelle Entwicklungen in Bereichen wie:
- Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung durch KI im Sachverständigenwesen
- Verkehrswertgutachten: Bewertungsfälle aus der Praxis
- Finanzverwaltung für Gutachten: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Erbschaft-/Schenkung- und Grundsteuer
Diese freiwillige, kontinuierliche Weiterbildung ist für uns selbstverständlich – denn nur so können wir Ihnen als Kunde die bestmögliche Beratung und Dienstleistung garantieren. Doch nicht jeder Marktteilnehmer handelt nach diesem Grundsatz, wenn der gesetzliche Druck wegfällt.
Was bedeutet das für Sie als Immobilieneigentümer?
Falls die Weiterbildungspflicht tatsächlich abgeschafft wird, wird es umso wichtiger, bei der Wahl Ihres Immobilienmaklers oder -verwalters genau hinzusehen. Folgende Fragen sollten Sie stellen:
- Über welche Qualifikationen verfügt der Makler oder Verwalter? Gibt es Zertifizierungen, Sachverständigenausbildungen oder vergleichbare Nachweise?
- Bildet sich der Anbieter regelmäßig fort? Fragen Sie konkret nach Teilnahmen an Fachveranstaltungen, Seminaren oder Schulungen in den letzten Jahren.
- Wie aktuell ist das Fachwissen? Gerade bei Themen wie Energieeffizienz, Wärmepumpentechnologie oder steuerlichen Änderungen ist aktuelles Wissen entscheidend.
- Welche Erfahrung und Spezialisierung liegt vor? Ein Immobilienprofi sollte nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Erfahrung in Ihrem spezifischen Marktsegment mitbringen.
Der Wissensstand in der Branche ist sehr unterschiedlich. Es gibt viele hochqualifizierte Verwaltungen und Makler – aber eben auch Unternehmen mit erheblichem Fortbildungsbedarf. Ohne die gesetzliche Weiterbildungspflicht liegt es in Ihrer Verantwortung, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Warum das Sachverständigenbüro H+P die richtige Wahl ist
Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziertes Sachverständigenbüro verfügen wir über eine der höchstmöglichen Qualifikationen im Bereich der Immobilienbewertung. Diese Zertifizierung erhalten nur Sachverständige, die strenge fachliche und persönliche Anforderungen erfüllen – ein Standard, den 90 Prozent der Immobilienmakler nicht erreichen.
- Höchste Qualifikation: Als zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 stehen wir für geprüfte Fachkompetenz.
- Kontinuierliche Weiterbildung: Wir bilden uns laufend fort – nicht weil wir müssen, sondern weil wir wollen. Ihre Immobilie ist es wert.
- Unabhängigkeit und Objektivität: Als Sachverständige stehen wir ausschließlich im Dienste Ihrer Interessen – ohne verkaufsorientierte Provision, die die Objektivität beeinflussen könnte.
- Teamwork statt Einzelkämpfer: Viele Sachverständige sind Einzelkämpfer. Unser Team bündelt Kompetenzen und macht Service und Effizienz möglich, die Sie anderswo kaum finden werden.
- Über 10 Jahre Branchenerfahrung: Beide Geschäftsführer verfügen über Ausbildungen als Immobilienkaufmann, Immobilienfachwirt und Bauwirtschaftsingenieur sowie praktische Berufserfahrungen als Makler, Verwalter und Projektentwickler.
- Lokale Expertise: Wir kennen den Koblenzer Immobilienmarkt und die Region wie unsere Westentasche.
Wenn Sie eine kostenpflichtige Wertermittlung bei uns beauftragen und sich anschließend für uns als Makler entscheiden, erstatten wir Ihnen die Wertermittlung anteilig zurück – ein faires Angebot, das Ihnen Sicherheit und Transparenz bietet.
Fazit: Qualität braucht Qualifikation
Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Makler und Verwalter ist ein Schritt in die falsche Richtung. In einer Branche, in der es um erhebliche Vermögenswerte und komplexe rechtliche Anforderungen geht, darf Qualität nicht dem Bürokratieabbau geopfert werden.
Für Sie als Immobilieneigentümer bedeutet das: Prüfen Sie die Qualifikationen Ihres Maklers oder Verwalters genau. Fragen Sie nach Zertifizierungen, Weiterbildungen und praktischer Erfahrung. Ihre Immobilie ist zu wertvoll, um sie in unqualifizierte Hände zu geben.
Mit dem Sachverständigenbüro H+P entscheiden Sie sich für nachweisbare Expertise, kontinuierliche Weiterbildung und einen Partner, der Ihre Interessen in den Mittelpunkt stellt.
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie oder benötigen eine professionelle Wertermittlung?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch:
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Nutzen Sie unsere Kompetenz für Ihre werthaltigen Entscheidungen, denn der wahre Wert Ihrer Immobilie zeigt sich erst bei genauer Betrachtung.
Über den Autor
Robin Hilgert ist ausgebildeter Immobilienkaufmann (IHK/EBZ), geprüfter Immobilienfachwirt (IHK) und zertifizierter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012. Seine fundierte Ausbildung und langjährige Erfahrung machen ihn zum Experten für Standardimmobilien.
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